In unserer digitalen Welt ist mittlerweile fast alles möglich, daher lauern auch überall Gefahren! Es ist wichtig über mögliche Risiken gut informiert zu sein und gegebenenfalls die richtigen Kontakte und Anlaufstellen zu kennen.
Cyber-Grooming beschreibt die Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene an Kinder und Jugendliche über digitale Medien, also Chatrooms, WhatsApp, Snapchat oder anderen sozialen Netzwerken. Erwachsene geben sich dabei meist als Jugendliche aus und versuchen so Jugendliche sexuell zu belästigen oder zu erpressen.
Es kann schnell passieren, dass man auf diesen raffinierten Betrug reinfällt. Viele Täter und Täterinnen gehen dabei sehr geschickt vor. Es kann vorkommen, dass der Kontakt über Monate harmlos und unauffällig erscheint. Auch kann es vorkommen, dass mit falschen Versprechungen oder Geschenken gelockt wird. Eine besonders dreiste Masche ist hierbei, sich als „Agent einer Modelagentur“ auszugeben und junge Menschen „online zu casten“. Laut einer aktuellen Studie vom Institut für Jugendkulturforschung im Auftrag des SOS-Kinderdorfes sind rund 30% der Jugendlichen von Cyber-Grooming betroffen.
Wir haben Tipps und Tricks für dich und deine Eltern, wie du dich schützen kannst, Fake-Profile erkennst und im Fall richtig handelst.
Vorsicht ist geboten, wenn…
Mehr Tipps zu Fake-Profilen findest du auf der Website von Saferinternet.at.
Bist du auch betroffen solltest du umgehend handeln. Wichtig dabei ist:
Als Cyber-Mobbing bezeichnet man absichtliche und über einen längeren Zeitraum anhaltende Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen anderer über digitale Medien.
Cyber-Mobbing ist im Internet sehr verbreitet. Vor allem in Soziale Netzwerken, Chats, Messenger und Mails droht diese Gefahr. Auch per Handy ist Cyber-Mobbing möglich. Oftmals gehen die Attacken von Personen aus dem eigenen Umfeld aus.
• Cyber-Mobbing kennt keinen Feierabend! Anders als beim klassischen Mobbing kann die Belästigung weit über etwaige Schul- beziehungsweise Arbeitszeiten hinausgehen. Digitale Medien arbeiten rund um die Uhr und daher ist Cyber-Mobbing absolut zeit- und ortsunabhängig. Internet oder Handy nicht mehr zu verwenden, ist für die Betroffenen meist keine Option.
• Große Bandbreite. Das Internet ist ein Medium, in dem sich alles blitzschnell verbreitet und nur schwer wieder entfernen lässt. Mit dem Verbreiten von peinlichen Inhalten oder verbalen Attacken erreicht man online ein sehr breites Publikum und kann so sehr schnell einen großen Schaden anrichten.
• Scheinbare Anonymität. Die Hemmschwelle im Internet abwertende Äußerungen zu tätigen ist oftmals sehr gering, weil sich die Täter und Täterinnen sicherer fühlen, wenn sie sich hinter einer erfundenen Identität verstecken. Dadurch müssen sie sich nicht mit der Reaktion ihrer Opfer auseinandersetzen.
• Cyber-Mobbing oder nicht ernst gemeinter Scherz? Jeder Mensch empfindet auf andere Weise. Was du als lustig empfindest, könnte dein Gegenüber sehr verletzten. So können auch nicht ernst gemeinte „Blödel-Fotos“, als Belästigung wahrgenommen werden und Konsequenzen nach sich ziehen.
Du bist von Hasspostings betroffen und suchst professionelle Hilfe? Du wirst auf Instagram beschimpft? Auf WhatsApp wirst du auf Grund deiner Herkunft, deines Geschlechts oder sexuellen Orientierung gemobbt? Oder ist deine Freundin betroffen und du möchtest ihr helfen?
Die Beratungsstelle ZARA unterstützt dich dabei, gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Sie kann dir in solchen Situationen helfen.
Du bekommst kostenlose und zeitnahe Information. Nach einer Ersteinschätzung der Inhalte klären dich erfahrene Berater und Beraterinnen über deine Handlungsoptionen und mögliche Gegenstrategien auf. Sie unterstützen dich bei möglichen rechtlichen Schritten und haben Informationen zu weiteren Hilfsangeboten. Außerdem meldet die Beratungsstelle die entsprechenden Inhalte, damit diese dann gelöscht werden.
Beraten wird via Chat, Messenger, E-Mail oder Telefon. Informiere dich gleich auf der Website von ZARA.
Der Begriff „Darknet“ kursiert seit längerem in den Medien. Doch was ist das Darknet? Wie funktioniert es? Ist es gefährlich? Mache ich mich strafbar, wenn ich es verwende?
Wir haben die Antworten für dich. Um das Darknet zu verstehen, musst du dir zuerst bewusst machen wie das World Wide Web (www) grundsätzlich aufgebaut ist. Besucht man eine Website tut man dies über einen Browser, wie Firefox, Chrome oder Safari. Jede Website hat eine Internetprotokoll Adresse (IP). Diese ist normalerweise bekannt und mit einer Domain, also dem Namen der Seite, verknüpft. Gibst du die Domain (www.saferinternet.at) oder die IP Adresse (193.200.113.192) im Browser ein, baut er eine Verbindung zum Webserver von Safer Internet auf. Dieser schickt dann die Infos der Website zurück und dein Browser zeigt sie auf deinem Computer oder Smartphone an. Bei standardmäßiger Verwendung von Browsern, werden sehr viele persönliche Informationen von dir preisgegeben. Daten, wie dein Standort oder Informationen über das Gerät mit dem du arbeitest, werden oft automatisch mitgeschickt. Das kann für dich sehr nützlich sein, denn die Website wird dadurch an die Displaygröße deines Gerätes angepasst oder du musst dein Passwort nicht nochmals eingeben. Das Surfen wird so vereinfacht, ist aber nicht anonym.
Gib nur die nötigsten Daten von dir preis! Achte beim Surfen darauf, dass du dich zu vertrauenswürdigen Websiten verbindest. Verwende nur die aktuellste Version eines Browsers und mache diesen mit Add-ons fit. Safer Internet hat für dich ein paar wichtige Erklärungen und Tipps gesammelt.
Möchtest du komplett anonym surfen kommt das sogenannte „Darknet“ ins Spiel. Das Darknet hat viele Gesichter. Es können Webseiten sein, die mit traditionellen Suchmaschinen, wie zum Beispiel Google, nicht gefunden werden. Es können außerdem Webseiten sein, auf die man nur mit einem Browser zugreifen kann, der die Anonymität von Benutzer oder Benutzerin und Webserver bewahrt. Viele bekannte Seiten kannst du auch im Darknet erreichen. So kannst du auf den Seiten von Facebook oder dem ORF genauso surfen. Um auf das Darknet zugreifen zu können benötigst du einen speziellen Browser – den sogenannten „Tor Browser“. Anders als beim gewöhnlichen Surfen, verbindet sich der Computer nicht direkt mit dem Webserver, auf dem die Website liegt, sondern macht einen kleinen „Umweg“. Stark vereinfacht bedeutet dies: Die Anfrage für eine Website wird über drei weitere Server geleitet und erreicht erst dann den Zielserver. Dieser leitet die Antwort wiederum über mehrere Server zurück. Somit kann weder verfolgt werden woher die Anfrage für die Website gekommen ist, noch wo sich der Webserver befindet. Die Kommunikation ist also für beide Seiten anonym.
Gründe anonym zu surfen gibt es einige. Zahlreiche Blogger und Bloggerinnen veröffentlichen so ihre neuen, teilweise kritischen Beiträge. Viele Journalisten und Journalistinnen nützen die Anonymität um ihre Quellen zu schützen. Große Nachrichtenagenturen bieten spezielle Zugänge für Menschen, die ihnen anonym Informationen zukommen lassen wollen. Die Nutzung des Tor Browsers und der Zugang zum Darknet ist in Österreich legal. Jedoch sind einige Angebote in diesem dunklen Netz, genauso wie im Internet illegal. Grundsätzlich gilt hier die gleiche Vorsicht wie bei jedem anderen Browser. Surfe nur vertrauenswürdige Seiten an und gehe mit deinen persönlichen Daten immer achtsam und sparsam um.
Du möchtest Tor ausprobieren? Kein Problem – hier sind noch einige Hinweise für dich:
Verwende zum Download von Tor nur die offizielle Website. Du kannst auch Tor für dein Android Handy über den AppStore downloaden.
Quelle: Darknet – die dunkle Seite des Netzes von BeeSecure
Da ist es nun, das erste Smartphone. Du bist super aufgeregt und richtest dir dein Konto ein, damit du es bald verwenden kannst. Spätestens da oder bei der Anmeldung in einem sozialen Netzwerk müssen wir ein Passwort erstellen. Viele verwenden einfache Passwörter - aus Angst es vergessen zu können oder weil man der Meinung ist, es sei nicht so wichtig. Welche Folgen das haben kann und Tipps, wie du ein sicheres Passwort erstellst, erklären wir dir in diesem Artikel.
Jedes Jahr gibt es Passwort Leaks – also Dokumente, in denen die beliebtesten Passwörter öffentlich gemacht werden. Diese Informationen können zum Beispiel durch Umfragen herausgefunden werden. Für Österreich gibt es keine Liste der meist benutzten Passwörter, dafür erstellt Deutschland jedes Jahr die Ergebnisse einer solchen Umfrage online. Die Top 3 sind fast jedes Jahr gleich: Das beliebteste Passwort in Deutschland im Jahr 2018 ist „123456“. Auf Platz 2 steht „12345“, gefolgt von „123456789“ auf Platz 3. Weitere Platzierungen findet ihr auf der Website der Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH.
Dass diese Passwörter nicht sicher sind, wissen mittlerweile einige. Immer mehr Websiten und Portale verlangen nach längeren Passwörtern (z.B. mindestens 8 Zeichen), die Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und manchmal auch Sonderzeichen beinhalten müssen. Hat man sich einmal so ein kompliziertes Passwort überlegt, sollte man dieses nicht für jede Website zum Login verwenden – auch wenn es verlockend ist. Die Gefahr dass jemand, der dein Passwort herausfindet, sich Zugang zu all deinen Profilen und Konten verschafft ist zu groß. Am besten wäre es, für jedes Profil ein eigenes Passwort zu erstellen.
Damit du so viele Passwörter nicht vergisst, schreibe sie am besten auf einer Liste auf, die du zuhause versteckst. Wenn du sie auf deinem PC oder Smartphone speichern willst, dann verwende unbedingt sichere Passwortmanager, welche deine Passwörter in einer verschlüsselten Datenbank sichern, sodass niemand außer dir einen Zugriff darauf hat.
Die Nachrichtenplattform Futurezone hat einige Passwortmanager getestet - lese gleich ihren Bericht.
Gründe um dein Passwort zu knacken gibt es viele. Zugangsdaten werde gehackt um entweder auf die Unsicherheit deines Passworts hinzuweisen, Zugang zu persönlichen Daten zu verschaffen, mit denen man dich erpressen kann, für online Betrug oder andere kriminelle Handlungen. Aber es muss nicht immer ein professioneller Angriff sein. Es reicht schon, wenn du dein Passwort einer Freundin oder einem Freund verrätst, der dir im Streit eines auswischen möchte, sich mit deinem Konto anmeldet und gemeine Dinge und Fotos ins Netz stellt, die dir peinlich sein könnten. Verrate deshalb niemandem deine Passwörter!
Mit diesen Tipps, sollten dein Konto und deine Profile vor allen Angreifern und Angreiferinnen sicher sein.
Ob dein Passwort sicher ist und wie lange ein herkömmlicher PC braucht, um es herauszufinden, kannst du auf der Website von check dein Passwort ganz einfach testen! (Deine Passwörter werden von der Seite NICHT gespeichert - trotzdem ist es ratsam nicht dein richtiges Passwort zu verwenden, sondern eines, das vom Aufbau her ähnlich ist)
Du bist eher der visuelle Typ - der Comic von xkcd erklärt dir anschaulich warum manche Passwörter besser sind als andere.
Ob deine E-Mail Adresse gemeinsam mit persönliche Daten, wie deinem Geburtsdatum, deiner Telefonnummer oder Adresse, veröffentlicht und/oder missbraucht wurde, überprüft das Hasso-Plattner-Institut für dich ganz einfach online!
Weitere Tipps zur sicheren Nutzung des Internets und zur Privatsphäre in sozialen Netzwerken, findest du auf der Website von Saferinternet oder bei uns im InfoEck!
Einkaufen im Internet gehört mittlerweile zu unserem Alltag dazu. Ob Musik, Bücher, Filme, Spiele, Bekleidung oder sonstige Alltagsgegenstände... Alles kann bestellt und geliefert, oder online konsumiert werden.
Bevor du allerdings unbedacht Bestellungen bestätigst oder Links anklickst, von denen du nicht genau weißt, was sie bedeuten und welche Konsequenzen das Anklicken nach sich zieht, solltest du dich immer genau informieren. Einige Tipps und Tricks erfährst du im Folgenden hier auf der InfoEck-Homepage. Du kannst aber auch gerne persönlich vorbeikommen und dich erkundigen.
Bis zum 18. Geburtstag gibt es gewisse Beschränkungen. Man kann nicht jedes Geschäft ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abschließen. Entscheidend ist hierbei dein Alter.
Alter | Bezeichnung | Einstufung | Beschreibung | |||
---|---|---|---|---|---|---|
0 – 6 Jahre | Kinder | Handlungsunfähig | Taschengeldgeschäfte (nur in Kleinstbeträgen) | |||
7 – 13 Jahre | Unmündige Minderjährige | Beschränkt handlungsfähig | Taschengeldgeschäfte, Geschenke annehmen bzw. geringfügige Sachen kaufen | |||
14 – 17 Jahre | Mündige Minderjährige | Beschränkt handlungsfähig | Taschengeldgeschäfte bzw. eigenes Einkommen verwalten, sofern ihr Lebensunterhalt dadurch nicht gefährdet wird | |||
Ab 18 Jahre | Volljährige bzw. Erwachsene | Eigenberechtigt bzw. voll handlungsfähig | Ab 18 ist man voll handlungsfähig |
Bevor man etwas bestellt, sollte man genau wissen, was man möchte und sich genau informieren, was dieses Produkt wo kostet. Außerdem sollte man sich ein Bild davon machen ob und welche Zusatzkosten anfallen können (zB Versand oder Verpackung).
Abgesehen vom Preis sind mehrere Faktoren entscheidend!
Es kann aus unterschiedlichen Gründen zu einem Rücktritt vom Kauf kommen. Dabei ist es wichtig auf etwaige Fristen oder Gepflogenheiten zu achten!
Bewegliche Güter | Gewährleistungsfrist 2 Jahre | |
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Unbewegliche Güter | Gewährleistungsfrist 3 Jahre |
Was ist das Urheberrecht und wer ist ein Urheber oder eine Urheberin?
Wenn ein Werk erschaffen wird, also zum Beispiel ein Lied komponiert, ein Foto geschossen oder ein Buch geschrieben wird, entsteht automatisch ein Urheberrecht. Die Person, die das Werk erschaffen hat, ist Urheberin beziehungsweise Urheber des Werkes. Die Urheberin oder der Urheber muss ihre oder seine Erlaubnis geben, wenn jemand ihr oder sein Werk verwenden, kopieren, veröffentlichen oder bearbeiten möchte.
Wenn ein Werk ohne die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers verwendet wird, dann handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Das kann Strafen in verschiedenem Ausmaß zur Folge haben.
Was bedeutet das Urheberrecht für dich?
Wenn du zum Beispiel ein Foto machst, kannst du damit anstellen, was du möchtest. Du kannst es allen schicken, an die du es schicken willst, ins Internet hochladen und bearbeiten. Das erlaubt dir das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Die Personen, an die du das Foto schickst, dürfen diese Sachen nicht machen, wenn du das nicht möchtest. Sie brauchen deine Erlaubnis, wenn sie es zum Beispiel weiterschicken möchten. Genauso brauchst du die Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers von einem Werk, das du nutzen möchtest. Es reicht nicht, wenn du unter einem Foto, das dir gefällt und du auf Instagram teilen möchtest, einfach den Namen der Urheberin oder des Urhebers nennst!
Das Gleiche gilt für Musik, Spiele und Filme. Achte zum Beispiel bei deinen Youtube-Videos, dass keine Musik im Hintergrund läuft, ohne dass du die Erlaubnis dafür hast. Das gleiche gilt für Spiele: Let's Play-Videos können zu hohen Strafen führen, wenn die Spielehersteller ihre Erlaubnis nicht dafür gegeben haben, dass das Spiel aufgenommen und auf Youtube veröffentlicht wird.
Merke dir: Nur weil es jemand anderer macht, heißt das nicht, dass es erlaubt ist (Vielleicht hat die- oder derjenige sogar um Erlaubnis gefragt oder einen Vertrag mit der Urheberin oder dem Urheber?)
Beim Veröffentlichen von Bildern auf denen auch andere Personen abgebildet sind, muss darauf geachtet werden, dass niemand bloßgestellt oder herabgesetzt wird. Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang gemeint. Eine Bloßstellung muss allerdings allgemein nachvollziehbar sein.
Außerdem ist es in der Regel verboten, Bilder einfach herunterzuladen und ohne Nachfragen weiterzuleiten und zu veröffentlichen.
Am besten erkundigst du dich direkt an deiner Schule oder Universität, welche Richtlinien diesbezüglich dort bevorzugt werden. Zum Zitieren in Schularbeiten findet man sehr gute Informationen auf der Website von Wendelin Hujber unter www.wendelinsseiten.info/vom-zitieren. Die Universität Innsbruck beruft sich beispielsweise auf folgende Grundlage www.uibk.ac.at/zeitgeschichte/images/zitierrichtlinien_hs2019.pdf
Wenn man nicht darauf achtet, die Quelle korrekt anzugeben und man somit unerlaubterweise fremdes geistiges Eigentum übernimmt und als eigene Idee ausgibt, nennt man das "Plagiat". Dieses Vorgehen verletzt das Urheberrecht und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Im Ernstfall können sogar Schadensersatzforderungen, Schulverweise und Aberkennung eines Abschlusses die Folgen sein.
Quelle: Die Inhalte dieses Artikels sind inspiriert von Texten der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer Tirol.
Für die Nutzung neuer Medien beziehungsweise der darin angebotenen Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Filme, Video- und Konsolenspiele und ähnliches, gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Das wichtigste zum Thema Jugendschutz hierzulande findest du unter anderem auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Jugendschutz Tirol".
Im Folgenden bekommst du wichtige Informationen bezüglich der Altersfreigabe von Computerspielen, Film und Fernsehen.
Ob bei Apps, Filmen oder Computerspielen: Überall sehen wir bunte Kästchen (auf den DVD- und Spielhüllen meistens unten seitlich, bei den Apps meistens unter dem Namen der App) mit den Begriffen „PEGI“, „USK“ oder „FSK“ und irgendwelchen Zahlen. Wir informieren dich in diesem Artikel über die Bedeutung dieser Begriffe und die Rolle, die sie beim Kauf oder Download spielen.
PEGI ist die Abkürzung von „Pan-European Game Information“ und ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das im Jahr 2003 in Kraft getreten ist. PEGI gibt Altersempfehlungen auf Spielen an, was vor allem Eltern die Entscheidung beim Kauf von Spielen erleichtern soll. Die Kennzeichnung sagt jedoch nichts über die Spielbarkeit (das heißt den Schwierigkeitsgrad oder die erforderlichen Fähigkeiten, die notwendig sind um das Spiel zu spielen) der jeweiligen Spiele aus. Außerdem bekommen Eltern mit der PEGI-Kennzeichnung keine Information dazu, ob das Kind durch das ausgesuchte Spiel etwas lernt. Eltern die mehr zu Vor- und Nachteilen bestimmter Spiele erfahren möchten, können sich dazu auf der Website der BuPP informieren (BuPP ist die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen im Bundeskanzleramt Sektion V: Frauen, Familien und Jugend, die durch Spielebewertungen und -empfehlungen Eltern und Pädagog/-innen eine Orientierungshilfe beim Kauf bieten).
Ob PEGI ein Spiel für die Altersgruppe 3, 7, 12, 16 oder 18 empfiehlt, hängt von einigen Inhalten im Spiel ab, wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen, sexuellen Handlungen, angsterzeugenden Geräuschen oder ob die Figuren im Spiel realistisch aussehen. Zusätzlich findet man auf der Rückseite des Spiels Inhaltssymbole mit bestimmten Bedeutungen. Mit diesen Symbolen rechtfertigt PEGI auch die vorhin erwähnten Alterskennzeichnungen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website von PEGI oder auf der Website der BuPP
USK seht für „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ und ist ein deutscher Verein, der Computer- und Konsolenspiele prüft und Altersfreigaben empfiehlt, die durch staatliche Vertreterinnen und Vertreter letztendlich festgelegt werden. USK unterteilt die Freigaben in die Altersgruppen 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren. Die Kennzeichnung legt fest, ab welchem Alter ein Spiel die Entwicklung der Spielerin oder des Spielers beeinflusst. Das hängt zum Beispiel von der Schwierigkeit des Spiels ab, welches Ziel darin verfolgt wird, ob Gewalt oder andere angstmachenden oder suchtfördernden Inhalte vorkommen.
Was den Verkauf von Computer- und Konsolenspielen im Tiroler Handel betrifft, haben wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels nur die Information der Mitarbeiterin eines Elektrofachhandels, in welchem auch Computer- und Konsolenspiele verkauft werden. Die Verkäuferinnen und Verkäufer müssen auf jeden Fall auf die PEGI-Kennzeichnung achten. Ist auf einem Spiel außer der PEGI-Kennzeichnung auch eine USK-Kennzeichnung vorhanden, was bei den meisten Spielen der Fall ist, dann gilt jene Kennzeichnung, die das höhere Alter vorsieht.
Die Altersfreigaben für Onlinespiele und Spiele–Apps werden von der IARC („International Age Rating Coalition“) festgelegt. Die USK ist ein Teil der IARC und übernimmt die Alters-Einstufungen, wobei diese Alters-Einstufungen von der USK regelmäßig überprüft werden.
Weitere Informationen zur USK findest du auf der Seite des österreichischen Bundeskanzleramts, der BuPP und auf der Website der USK
FSK ist die Abkürzung von „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ und ist im deutschen Jugendschutzgesetz verankert. Die Altersklassen sind dieselben wie bei USK, also 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. In Österreich gibt es keine eigene Jugendschutz-Kennzeichnung. Einzelne Bundesländer in Österreich verweisen in ihren Jugendschutzgesetzen auf die FSK-Regelung.
In Tirol bestimmt die Abteilung „Gemeinden“ mithilfe von Sachverständigen die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche für Filme im Kino und bei Veranstaltungen. In Tiroler Kinos darf die Altersgrenze um 3 Jahre unterschritten werden, wenn das Kind den Film in Begleitung einer/eines Erwachsenen anschaut .
Wir haben bei einem Elektrofachgeschäft in Tirol nachgefragt, wie der Verkauf von Filmen geregelt ist: Die Mitarbeiterin sagte uns, dass sich die VerkäuferInnen an die FSK-Kennzeichnungen halten müssen. Diese scheinen beim Scannen des Barcodes des Spiels auf ihrem Monitor auf, woraufhin sie gegebenenfalls den Ausweis kontrollieren müssen. Im Fernsehen sind österreichische Sender dazu verpflichtet, Filme zu kennzeichnen, wenn sie bestimmte kinder- und jugendgefährdende Inhalte ausstrahlen. Dies passiert durch bestimmte Symbole oder akustische Information vor Beginn des jeweiligen Films. Außerdem sind sie verpflichtet, für Kinder und Jugendliche ungeeignete Filme zu Uhrzeiten auszustrahlen, zu denen jüngere Menschen in der Regel nicht fernsehen, also sehr spät am Abend oder in der Nacht).
Weitere Informationen gibt es auf der Website vom Bundeskanzleramt Sektion: Frauen, Familien und Jugend
Im Tiroler Jugendgesetz werden im Vergleich zum Jugendschutzgesetz anderer Bundesländer (z.B. Salzburg und Kärnten) keine der drei Kennzeichnungen erwähnt. Dafür steht deutlich drin, dass Medien, die Gewalt oder sexuelle Darstellungen beinhalten, Kindern nicht angeboten, vorgeführt, zugänglich gemacht oder weitergegeben werden dürfen.
Du solltest auf jeden Fall auf die Altersfreigaben achten und dich vor dem Kauf von Spielen über diese informieren. Das kannst du zum Beispiel auf der Seite der BuPP, die aktuelle Spiele testet, bewertet und Empfehlungen schreibt: http://bupp.at. Weitere Informationen zur gesetzlichen Lage findest du hier.
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