Das Ziel des Tiroler Jugendgesetzes ist es, Jugendliche bestmöglich vor Gefahren zu schützen und sie, ihre Eltern und die Gesellschaft im Umgang mit diesen Gefahren zu unterstützen. Jugendliche sollen sich körperlich, geistig und seelisch ungestört entwickeln können und gleichzeitig lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen und sie alleine oder gemeinsam zu bewältigen. Das Tiroler Jugendgesetz will Jugendliche auch dabei unterstützen, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu erlernen.
Diese Themen sind im Tiroler Jugendgesetz geregelt. Klicke auf das Thema, das dich interessiert.
Nicht alle Themen, die für Jugendliche interessant sind, werden im Jugendgesetz geregelt. Übertretungen dieser Gesetze werden deshalb auch anders als im Jugendgesetz behandelt.
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Die Jugendschutzbestimmungen sind in Tirol im Tiroler Jugendgesetzgeregelt. Das Gesetz gilt für dich als Jugendliche und Jugendlicher bis zu deinem 18. Geburtstag. Es gilt aber auch für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erwachsene, Menschen, die in Bars, Geschäften, Tabaktrafiken und ähnlichem arbeiten.
In Tirol gelten folgende gesetzliche Altersbestimmungen:
Achtung!
In Österreich hat jedes Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz. Es zählt für dich immer das Gesetz des Bundeslandes, in dem du dich aufhältst. Wenn du zum Beispiel in Tirol wohnst, aber über das Wochenende nach Salzburg fährst, gilt für dich dieses Wochenende das Salzburger Jugendschutzgesetz. Einen Überblick über Jugendschutz und die verschiedenen Jugendschutzgesetze in Österreich findest du auf dem Österreichischen Jugendportal.
Mit 2019 haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten anzugleichen.
Wenn du Alkohol oder Zigaretten kaufen willst, aber der Verkäufer oder die Verkäuferin sich absichern will, ob du schon alt genug bist, musst du dich mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Das Gleiche gilt, wenn du nach einer gewissen Uhrzeit unterwegs bist oder einen Kinofilm sehen willst, der eine bestimmte Altersfreigabe hat - kurz gesagt in jeder Situation, in der man sichergehen will, dass du alt genug bist.
In den meisten Fällen muss es ein amtlicher Lichtbildausweissein. Das ist zum Beispiel dein Reisepass oder ein Personalausweis. Für Personen unter 16 Jahren gibt es die Möglichkeit, einen vergünstigten Personalausweis ausstellen zu lassen. Mehr Informationen dazu findest du auf oesterreich.gv.at.
Ein Ausweis wie dein Schülerausweis, auf dem zwar auch ein Foto von dir ist, muss nicht akzeptiert werden, da er kein amtlicher Lichtbildausweis ist! Auch dein Führerschein wird nicht immer anerkannt.
Achtung!
Einen Ausweis zu fälschen ist eine Straftat. Die Tat nennt sich Urkundenfälschung und man kann dafür mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe bestraft werden. Mehr Informationen dazu findest du auf dem Gesetzesportal JUSLINE.
Wie lange du unterwegs sein darfst, hängt davon ab wie alt du bist.
In Tirol gelten für dich folgende Regeln, sobald du alleine an öffentlichen Orten oder öffentlichen Veranstaltungen unterwegs bist:
Achtung: In Lokalen dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur bei wichtigen Gründen, wie zum Überbrücken von Wartezeiten oder zur Einnahme von Mahlzeiten, alleine aufhalten.
In Tirol gelten für dich folgende Regeln, sobald du nicht alleine unterwegs bist:
Ob du alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten darfst, hängt von deinem Alter ab.
Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, kannst du dir hier auf unserer Website weitere Infos zum Thema Reisen holen.
Es gibt Orte, die du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, nicht betreten oder besuchen darfst.
Ob und welchen Alkohol du trinken, kaufen oder besitzen darfst, hängt von deinem Alter ab.
Achtung!
Du machst dich strafbar, wenn du einer jüngeren Person Alkohol kaufst, die diesen noch nicht besitzen oder konsumieren darf. Dies gilt auch für Personen oder Unternehmen, die Alkohol verkaufen. Auch sie machen sich strafbar, wenn sie Alkohol an Jugendliche verkaufen, die zu jung dafür sind.
Nikotin ist ein Inhaltsstoff von Tabak und kann in Österreich in unterschiedlichen Formen gekauft und konsumiert werden. Die am meisten verbreiteten Formen sind Zigaretten, Wasserpfeifen (Shishas) und deren elektronische Formen, E-Zigaretten und E-Shishas. Es gibt auch noch andere Formen von Tabakwaren wie Kautabak, Snus, Zigarren, Pfeifen und mehr. Ob du Tabak rauchen, kaufen oder besitzen darfst, hängt von deinem Alter ab.
Mit 18. Jänner 2019 wurde in dem Tiroler Jugendgesetz das Schutzalter beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Achtung!
Für Snus gibt es besondere Bestimmungen in Tirol. Du darfst Snus ab 18 Jahren legal konsumieren. Es ist allerdings nicht legal, Snus zu kaufen oder zu verkaufen!
Unter 18 Jahren: Für Kinder und Jugendliche ist es verboten, Angebote und Dienstleistungen wahrzunehmen, die Gewalt verherrlichen, Menschen diskriminieren oder pornografische Inhalte zeigen.
Dazu zählen unter anderem:
In Österreich ist man ab 14 Jahren strafmündig. Das heißt, dass du dich ab diesem Zeitpunkt für dein Handeln auch vor dem Gesetz verantworten musst. Mehr Informationen zu deinen Rechten und Pflichten als Jugendlicher oder Jugendliche findest du auf der Website der Kinder- & Jugendanwaltschaft Tirol.
Wenn du unter 18 Jahren alt bist, ist für dich als Jugendlicher oder Jugendliche folgendes verboten:
Wenn du gegen das Tiroler Jugendgesetz verstößt, kann die Behörde eine Geldstrafe von bis zu 215 € aussprechen.
Wenn du das erste Mal gegen das Jugendgesetz verstößt, hast du die Möglichkeit anstatt eine Strafe zu zahlen ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu machen. Weitere Infos zu der Beratung findest du auf der Website der Tiroler Landesregierung.
Aufsichtspersonen, Unternehmen und Veranstaltern, die gegen das Jugendgesetz verstoßen, droht eine Geldstrafe von bis zu 7.260 €.
Diese Bestimmungen werden zwar nicht im Tiroler Jugendgesetz sonder in einem Bundesgesetzblatt geregelt, sind aber trotzdem interessant für dich.
Rechtlich gesehen ist Piercen ein operativer Eingriff, deshalb gilt für dich:
Auch das Tätowieren gilt rechtlich, wie auch das Piercen, als operativer Eingriff. Deshalb gilt für dich:
Mehr Informationen zum Thema Piercen und Tätowieren findest du auf der Website von Rat auf Draht.
Mehr Informationen dazu findest du auf oesterreich.gv.at.
Jugendgesetze in Österreich
In Österreich gibt es neun verschiedene Jugendgesetze, in jedem Bundesland eines. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich immer das Jugendgesetz des Bundeslandes, in dem du dich aufhältst. Wenn du zum Beispiel 16 Jahre alt bist und jemanden in Wien besuchst, gilt für dich das Wiener Jugendgesetz. Daher ist es wichtig, dass du dich immer genau informierst welche Regeln für dich gelten, wenn du dich einmal in einem anderen Bundesland aufhältst.
Bisher hatte jedes Bundesland seine eigenen, unterschiedlichen Jugendschutzregeln. Das kann kompliziert und verwirrend sein. Mit Jänner 2019 hat Österreich zum ersten Mal weitgehend einheitliche Regelungen rund um Alkohol- und Tabakkonsum und Ausgehzeiten festgelegt. Um dir die Orientierung so leicht wie möglich zu machen, sind die Jugendschutzbestimmungen auf dem Österreichischen Jugendportal einfach zusammengefasst.
Achtung! Informiere dich bei Reisen in das Ausland über die Bestimmungen zum Jugendschutz, die in den jeweiligen Ländern gelten!
Außerdem findest du auf der Website oesterreich.gv.at umfassendere Erklärungen, für jedes Bundesland, zu den Themen:
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