Jugendschutz in Tirol
Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es, junge Menschen vor Gefahren in ihrer natürlichen Entwicklung zu schützen, sie aber in der Übernahme von Eigenverantwortung zu fördern.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Jugendschutzgesetz. Gültig ist immer das Gesetz des Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Hast du das 18. Lebensjahr vollendet, bist du volljährig und die Jugendschutzgesetze gelten für dich nicht mehr.
Links zu Beratungsstellen
JUFF Jugendreferat
Fördert und unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit in Tirol
KiJa
Kinder- & Jugendanwaltschaft - anonyme, vertrauliche, kostenlose, unbürokratische und rasche Information, Beratung, Hilfe oder Kristenintervention für Kinder und Jugendliche
Jugendschutzbroschüren
Rechtliche Orientierungshilfe
für Eltern und alle Interessierten
Rechtliche Orientierungshilfe
für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
jugendinfo.at
Österreichisches Jugendportal - Infos zum Jugendschutz österreichweit
BAJ Bundesarbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutzbestimmungen in anderen Ländern
Taschenanwältin
Dein kostenloser Rechtsbeistand im Netz
Amnesty International Österreich
Menschenrechte sollen für alle gelten
UNICEF
Kinderrechte, Kinderrechtskonvention
UNO
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte











