Ab 16 aktiv mitbestimmen!
Seit 2008 können z.B. bei Nationalratswahlen, Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen in Österreich Jugendliche ab 16 Jahren vom aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. In einigen Bundesländern gab es diese Regelung schon vor 2008.
Entwicklung
Vorreiter war die Steiermark, welche bereits 2001 Jugendliche zu Gemeinderatswahlen zugelassen hat. Kurz darauf folgten das Burgenland und Kärnten.
Da Wien Bundesland und Stadt zugleich ist, fanden die ersten Landtagswahlen mit Beteiligung von Jugendlichen 2003 in der Bundeshauptstadt statt.
Interessieren sich Jugendliche für Politik?
Ob man sich für Politik interessieren soll oder nicht, ist jedem von uns selbst überlassen.
Durch die Wahlen hat jedoch jeder von uns die Möglichkeit, jene Personen zu wählen, die seine Interessen am ehesten vertreten.
Jugendliche sind ein sehr wichtiger Teil unserer Gesellschaft! Durch die Senkung des aktiven Wahlrechts von 18 auf 16 und des passiven Wahlrechts von 19 auf 18, soll Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft zu beteiligen.
Erhebungen zufolge war der Anteil der WählerInnen im Alter von 16 bis 18 Jahren in Burgenland, Kärnten, Steiermark und Wien meist sogar höher als bei den älteren Wahlberechtigten. Im Burgenland, wo sich 73 % der WählerInnen von 16 bis 18 an der Wahl beteiligt haben, war die Wahlbeteiligung der Jugendlichen von allen Altersgruppen am höchsten.
Sollten sich diese Ergebnisse auch bei kommenden Wahlen in anderen Bundesländern, wie bei uns in Tirol, wiederholen, wird das Argument „Jugendliche interessieren sich eh nicht für Politik“ wohl bald verschwinden. Entscheidend bist du!
Aktiv 16 - Passiv 18
Die entsprechenden Gesetze für das Wählen ab 16 wurden bereits beschlossen. Jugendliche können also mitbestimmen, wer in den Bundes-, Landesparlamenten oder Gemeinderäten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten soll. Während man nun ab 16 wählen darf (aktives Wahlrecht), ist eine Kandidatur für eine politische Funktion auf 18 Jahre gesenkt worden (passives Wahlrecht).










