
Nach der Angelobung der Abgeordneten erfolgt die Wahl des Landtagspräsidenten und seiner beiden StellvertreterInnen.
Derzeit bekleidet DDr. Herwig van Staa das Amt des Landtagspräsidenten. Im Falle seiner Verhinderung kann er sich von seinen StellvertreterInnen, Mag. Johannes Bodner oder Gabi Schiessling, vertreten lassen.
Aufgaben des Präsidenten
Der Landtagspräsident vertritt den Landtag nach außen und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen und Entscheidungen.
Der Präsident hat darüber zu wachen, dass die Würde und die Rechte des Landtages gewahrt, die dem Landtag obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen ohne unnötigen Aufschub durchgeführt werden.
Der Präsident hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal und in den Räumen des Landtages zu sorgen. Er kann zu diesem Zweck die Räumung des Zuhörerraumes oder die Entfernung einzelner Ruhestörer veranlassen.
Der Präsident handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf ihre Einhaltung, eröffnet und schließt die Sitzungen, leitet die Verhandlungen, erteilt das Wort, leitet die Abstimmungen und verkündet deren Ergebnis.
Dem Präsidenten obliegt die Entgegennahme und die Zuteilung aller an den Landtag gerichteten Schriftstücke. Er bestimmt, welchen Ausschüssen die Verhandlungsgegenstände zuzuweisen sind.










