
Zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände (z.B. Gesetzesvorlagen) werden vom Landtag Ausschüsse gewählt.
In einem Ausschuss sitzen VertreterInnen der verschiedenen Parteien und beraten über die Verhandlungsgegenstände. Nach der Beratung spricht der Ausschuss dem Landtag eine Empfehlung aus, die der Berichterstatter den Abgeordneten im Plenum vorträgt.
Die Mitglieder der Landesregierung sind immer berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Auf Verlangen eines Ausschusses sind sie zur Teilnahme verpflichtet.
In folgenden Ausschüssen werden die Vorberatungen zu den verschiedenen Themenbereichen durchgeführt:
- Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss
- Ausschuss für Föderalismus und Europäische Integration
- Finanzkontrollausschuss
- Ausschuss für Gesellschaft, Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Umwelt
- Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Rechts-, Gemeinde- und Bauangelegenheiten
- Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Weitere Informationen dazu findest du unter www.tirol.gv.at/landtag/ausschuesse/ ![]()










