
Aufgaben des Tiroler Landtages
Der Tiroler Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Tirol. Hauptsächlich ist der Landtag für die Gesetzgebung oder wie es im Fachausdruck heißt „Legislative“ zuständig.
In folgenden Bereichen kann das Land Gesetze beschließen:
- Landesverfassung; Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen im Landes- und Gemeindebereich
- Organisation der Landesbehörden
- Gemeinderecht
- Örtliche Sicherheitspolizei
- Naturschutz; Jagd und Fischerei
- Landwirtschaft, Pflanzenschutz, Feldschutz und Tierzucht
- Schulwesen; Kindergartenangelegenheiten
- Kulturelle Angelegenheiten; Musik-, Sport- und Tanzschulen, Veranstaltungswesen, Kinoangelegenheiten
- Tourismusangelegenheiten
- Schischul-, Berg- und Schiführerwesen
- Raumordnung; Bauwesen und Feuerpolizei; Wohnbauförderung; Bodenbeschaffung; Grundverkehr
- Rettungswesen; Gemeindesanitätsdienst; Kurwesen
- Jugendwohlfahrt; Krankenanstaltenwesen; Sozialhilfe; Pflegegeld und Rehabilitation
- Bodenreform
- Elektrizitätswesen
- Katastrophenhilfe
- Stiftungs- und Fondswesen
Wie solche Gesetze entstehen, haben wir für dich auf einer eigenen Seite hier zusammengefasst!










