Der Tiroler Landtag
Der Landtag setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, die von den Wahlberechtigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Da der Landtag vorwiegend für die Gesetzgebung bzw. Legislative zuständig ist, spricht man auch von einer Legislaturperiode.
Die Sitzungen des Landtages finden im Plenarsaal im Alten Landhaus in Innsbruck statt. Sofern nicht wichtige, gesetzliche Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen, sind prinzipiell alle Sitzungen des Landtages öffentlich zugänglich.
Für die Verwaltung des Landes ist die Landesregierung zuständig, die von den Abgeordneten gewählt wird. Dem Landeshauptmann obliegt die Leitung der Landesregierung, ihm stehen zwei StellvertreterInnen und bis zu fünf Landesrätinnen und Landesräte zur Seite.
Zur Kontrolle der Verwaltung des Landes ist wiederum der Landtag zuständig.
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