
- Die Tiroler Landesregierung
Die Tiroler Landesregierung
Die Verwaltung des Landes Tirol führt die Landesregierung. Sie setzt sich aus dem Landeshauptmann, zwei LandeshauptmannstellvertreterInnen und mindestens zwei sowie höchstens fünf weiteren LandesrätInnen zusammen. Im Sinne der in modernen Demokratien verankerten Gewaltentrennung obliegt der Regierung die Verwaltung, während die Gesetzgebung dem Parlament, also dem Tiroler Landtag, zukommt.
Die Abgeordneten des Tiroler Landtages wählen in der konstituierenden Sitzung (erste Sitzung einer neuen Periode) die Landesregierung. Nach der Wahl wird die Landesregierung vom Landtagspräsidenten, wie auch zuvor die Abgeordneten, angelobt.
Jedes Mitglied der Landesregierung ist mit verschiedenen Aufgaben betraut. Eine genaue Auflistung der Aufgabenverteilung findet du unter www.tirol.gv.at/ ![]()
Die Mitglieder der Tiroler Landesregierung:
- Landeshauptmann Günther Platter
- LH-Stellvertreter Anton Steixner
- LH-Stellvertreter Hannes Gschwentner
- LR.in Dir. Mag. Dr. Beate Palfrader
- LR Gerhard Reheis
- LR Christian Switak
- LR DI Dr. Bernhard Tilg
- LR.in Komm.-Rat Patrizia Zoller-Frischauf











