
Die Vereinten Nationen (UNO) ist der Zusammenschluss von 192 Staaten, die gemeinsam versuchen den Weltfrieden und die Menschenrechte zu schützen.
In der am 20.11.1989 beschlossenen Kinderrechtskonvention werden ausführlich die Rechte von Kindern beschrieben. Seither wird der 20. November als „Weltkindertag“ gefeiert.
Unter den Rechten finden sich sehr grundlegende – wie z.B. das Recht auf Zugang zu Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Hilfe in Katastrophen und Betreuung bei Behinderung – Dinge, die in vielen Teilen der Welt bekanntlich keine Selbstverständlichkeit sind.
Die Konvention kümmert sich aber auch um die Erfüllung weiterer Bedürfnisse, die Kinder und Jugendliche haben, damit sie sich positiv entwickeln können:
Dazu gehören neben dem Recht auf eine Familie, elterliche Zuwendung und Bildung auch das Recht auf Freizeit, Spiel, Erholung. Das Recht auf Privatsphäre z. B. beinhaltet auch, dass Erwachsene nicht die Briefe oder Mails von Kindern lesen dürfen.
Auch einige allgemeine Menschenrechte werden für Kinder noch mal ausdrücklich betont: Schutz vor Benachteiligung durch Geschlecht, Rasse, Freiheit der politischen Meinungsbildung und –äußerung etc. Der Artikel 12 der Konvention betont z. B., dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, immer auch der Kindeswille berücksichtigt werden soll. Das ist wichtig z. B. bei einer Trennung der Eltern und der Frage, bei welchem der Elternteile die Kinder weiter leben.
In Artikel 19 wird den Kindern Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung garantiert, Artikel 34 behandelt den Schutz vor sexueller Ausbeutung. Mädchen sind nach wie vor mehr gefährdet, Opfer von sexueller Gewalt zu werden. 2002 wurden zwei Zusatzprotokolle, bei denen es um Kindersoldaten bzw. wirtschaftliche sexuelle Ausbeutung von Kindern („Kinderhandel“, Kinderprostitution und –pornografie) geht, veröffentlicht.
LINKS:
Deutscher Text der UN-Kinderrechtskonvention ![]()
„Kinderrechte“
-Seite des Österreichischen Familienministeriums










