Wie entsteht ein Jugendschutzgesetz? Wer entscheidet über neue Schulformen oder Lehrpläne? Wer hat beim Thema Umweltschutz etwas zu sagen und wo werden Gesetze zum Tier- und Artenschutz beschlossen? Im Rahmen des EU-Programms „Jugend in Aktion“ bekommst du die einmalige Chance deine eigene Zukunft aktiv mitzugestalten. Erfahre, wie Politik funktioniert und wie du dich aktiv einbringen kannst. Triff politische Verantwortliche und präsentiere ihnen deine Vorschläge und Ideen.
Tausche dich mit anderen Jugendlichen aus und lerne Menschen kennen, die sich aktiv für deine Anliegen einsetzen – ob direkt in deiner Heimatgemeinde, auf regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene.
Was wird gefördert?
- Projekte zu Politik und Mitbestimmung auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene.
- Mögliche Themen eines Jugenddemokratieprojekts: "Wählen mit 16", "Zukunft Europa", "Mitgestalten in der Heimatgemeinde" ...
Wer kann teilnehmen?
- Jede/r zwischen 13 und 30 Jahren
Wie viele Leute nehmen teil; wie lange soll das Projekt dauern?
Partnerländer
- Mindestens zwei Partnerländer
- Zwei Organisationen pro Land
- mindestens 16 Jugendliche
Dauer
- 3 – 18 Monate
Wie hoch ist die Förderung?
- bis zu 75 Prozent der gesamten Projektkosten werden übernommen
- Maximale Zuschussbetrag 50.000 Euro
Wo gibt's die Antragsformulare, wer entscheidet über die Anträge?
Die Antragsformulare gibt's bei uns im InfoEck oder auch auf der Seite der österreichischen Nationalagentur für das Programm JUGEND IN AKTION in Wien: www.jugendinaktion.at
Über den Antrag entscheidet das Österreichische Kuratorium JUGEND IN AKTION. Dieses setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, Vertreter der österreichischen Jugendorganisationen und der LandesjugendreferentInnen zusammen.
Weiterführende Links
Mach was draus!
Hilfestellungen und Tipps zu Jugenddemokratieprojekten













