Was ist die Musterung?
Ab dem 17. Lebensjahr bist du als männlicher Jugendlicher wehrpflichtig. Nach Abschluss der Lehre bzw. schulischen Ausbildung musst du jederzeit mit der Einberufung zu Musterung rechnen. Bei der Musterung/Stellung wird die körperliche und geistige Eignung für den Wehrdienst festgestellt - also ob du wehrtüchtig oder untauglich bist. Bei Tauglichkeit erhältst du eine Tauglichkeitsbescheinigung.
Bundesheer
Nach Abschluss der Lehre bzw. schulischen Ausbildung und abgelegter, positiver Musterung musst du jederzeit mit dem Einberufungsbefehl rechnen. Aufschub für eine weitere schulische oder berufliche Ausbildung wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.
Wünsche bezüglich Ort und Zeit der Einberufung sowie des Einsatzbereiches können bereits bei der Musterung vorgebracht werden. Die Einsatzbereiche sind sehr vielfältig.
Information und Beratung zu Bundesheer
und Stellung:
Stellungskommission Tirol
Kölderer Straße 4
6020 Innsbruck
Tel: 0512/ 3317-0
Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst und dauert 9 Monate. Deshalb hast du nur dann die Möglichkeit Zivildienst zu leisten, wenn du bei der Musterung als tauglich befunden wirst. Nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung solltest du deine Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung eingeschrieben an das örtlich zuständige Militärkommando schicken/abgeben, denn nur solange ist es rechtlich gewährleistet, dass du nicht zum Bundesheer eingezogen wirst. Der Antrag muss bis spätestens zwei Tage vor einer Einberufung zum Präsenzdienst abgegeben werden.
Antragsformulare
sind bei der Musterung oder bei der Zivildienstserviceagentur erhältlich.
Zuweisung
Suche dir selbst rechtzeitig (ca. 1 Jahr vorher) eine Stelle, an der du deinen Zivildienst leisten möchtest. Dann ist die Chance größer, dass du ihn in deiner Wunscheinrichtung ableisten kannst. Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen. Hier
gehts zur Suche nach Einsatzstellen und den dazugehörigen Terminen.
Zivildienst im Ausland
Der Auslandsdienst ist ein gesetzlich erlaubter Ersatzdienst für den Zivildienst.
Er dauert 12 Monate.
Arten des Auslanddienstes:
- Gedenkdienst Tätigkeit in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus.
- Friedensdienst Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der Erreichung und Sicherung des Friedens dienen.
- Sozialdienst Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen.
Falls du an einem Auslandsdienst interessiert bist, nehme sobald wie möglich nach Erhalt des Bescheides mit einer vom Innenministerium anerkannten Trägerorganisation, die Auslandsdienste vermitteln, Kontakt auf.
Hier
findest du allgemeine Informationen zum Auslandsdienst.
Download: Liste
mit den österreichischen Trägerorganisationen.












